Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B
Mit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 hat der Stadtrat der Stadt Krumbach auch die Erhöhung der seit 01.01.1999 geltenden Hebesätze für die Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (sonstiges Grundvermögen) beschlossen.
Die Hebesätze werden von bisher 375 v.H. rückwirkend zum 01.01.2021 auf 450 v.H. angehoben.
Ab 12.04.2021 werden von der Stadt Krumbach die entsprechenden Grundsteuer-Änderungsbescheide versandt.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Krumbach unter den auf dem Bescheid angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.