Bekanntmachung der Stadt Krumbach vom 02.12.2024

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV);

Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024

Der Gutachterausschuss des Landkreises Günzburg hat zum Stichtag 1. Januar 2024 die Bodenrichtwerte ermittelt.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse (BayGaV) vom 5. April 2005 ist die Bodenrichtwertliste einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen.

Die Bodenrichtwerte für die Stadt Krumbach und deren Stadtteile liegen in der Zeit vom

Montag, 9. Dezember 2024 bis Freitag, 10. Januar 2025

im Rathaus der Stadt Krumbach, Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 003 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Darüber hinaus kann außerhalb dieser Zeit gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Günzburg, Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 102 Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Der Nachdruck sowie die Weitergabe von Daten – auch auszugsweise – ist der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Günzburg vorbehalten.

Krumbach (Schwaben), den 2. Dezember 2024

STADT KRUMBACH (SCHWABEN)

g e z.  B g m.

Hubert Fischer

Erster Bürgermeister