Bekanntmachung der Stadt Krumbach vom 13.02.2025
zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik im Rahmen der Bundestagswahl am 23.02.2025
im Urnenstimmbezirk 3_Kinderschutzbund
Das Landesamt für Statistik und die Bundeswahlleitung haben den Urnenstimmbezirk 3_Kinderschutzbund (Mühlstraße 15 a) in Krumbach (Schwaben) zum repräsentativen Stimmbezirk festgesetzt.
In diesem Wahlraum werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind, verwendet.
Der Aufdruck ist keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu.
Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetzt (WStatG) geregelt und zugelassen.
(„Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgebordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1 a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962))
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen!
Die Briefwahl innerhalb dieses Stimmbezirkes ist davon nicht betroffen.
Krumbach (Schwaben), den 13. Februar 2025
STADT KRUMBACH (SCHWABEN)
gez.
Thomas Mayer
Wahlamt