Mitteilung der Stadt Krumbach vom 17.12.2024

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krumbach mit gleichzeitiger Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84/Krumbach „Nördlich vom Lexenrieder Weg“ für den Bereich zwischen der B 300 im Norden und dem Lexenrieder Weg im Süden am östlichen Stadtrand von Krumbach im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB);

Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht der Stadt Krumbach dieses Bauleitplanverfahren durchzuführen;

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der Stadt Krumbach (Schwaben) vom 17. Dezember 2024

In der gegenständlichen Bekanntmachung informiert die Stadt Krumbach über das Bauleitplanverfahren „Nördlich vom Lexenrieder Weg“, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Standorterhalt einer ortsansässigen Schreinerei sowie einer weiteren Mischnutzungseinheit geschaffen werden. Die diesbezügliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit von Montag, 30. Dezember 2024 bis Freitag, 31. Januar 2025 statt.

Die Bekanntmachung samt aller vorliegender Verfahrensunterlagen wurde in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), Zimmer-Nr. 003, Erdgeschoss, eingesehen werden. Die Bekanntmachung samt Verfahrensunterlagen ist auch im Internet unter „www.krumbach.de/bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Krumbach (Schwaben), den 17. Dezember 2024

STADT KRUMBACH (SCHWABEN)

g e z.  B g m.

Hubert Fischer

Erster Bürgermeister