Mitteilung der Stadt Krumbach vom 18.02.2025

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/Attenhausen „Solarpark Attenhausen“ sowie für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nach § 6 Abs. 4 und 5 BauGB für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Attenhausen;

Bekanntmachung der Stadt Krumbach (Schwaben) vom 18. Februar 2025

Der Stadtrat der Stadt Krumbach hat mit Beschluss vom 30. September 2024 den Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/Attenhausen „Solarpark Attenhausen“ sowie den Feststellungsbeschluss über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krumbach jeweils in der Fassung vom 04. März 2024 mit redaktionellen Änderungen vom 30. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.

Die Bekanntmachungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und können während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), Zimmer-Nr. 003, Erdgeschoss, eingesehen werden. Die Bekanntmachungen sind auch im Internet unter „www.krumbach.de/unsere-stadt/aktuelles/bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Krumbach (Schwaben), den 18. Februar 2025

STADT KRUMBACH (SCHWABEN)

g e z.  B g m.

Hubert Fischer

Erster Bürgermeister