Störche zieht es in größere Orte - nicht nur zum Vergnügen der Bevölkerung
Der Weißstorchbestand in Schwaben hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Ein Siedlungsschwerpunkt ist der Landkreis Günzburg mit 56 Brutpaaren (Stand 2023). Für den Artenschutz ein großer Erfolg, jedoch für private Hausbesitzer oft ein Problem. Denn mit der Bestandszunahme bilden Störche innerhalb größerer Orte immer häufiger Brutkolonien auf hohen Gebäuden, Giebeln, Dachrinnen und beheizten Kaminen, was in vielen Fällen zu Schwierigkeiten führt. Reisig und Kot auf Dächern und Gehsteigen sind dabei noch das kleinste Problem. Wenn durch bebaute Kamine Heizungen und Öfen nicht mehr befeuert werden können, ist es meist schon zu spät, da eine Entfernung einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht bedeutet.
Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein Brutversuch stattgefunden hat. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde) dürfen Horste nicht entfernt werden, selbst wenn die Tiere im Winter abwesend sind. Anders verhält es sich, wenn noch kein Nest vorhanden ist und die Störche Mitte Februar bis Ende April erst mit einem Neubau beginnen. Kann ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: das Nestmaterial muss umgehend beseitigt und ein geeigneter Abweiser (siehe Foto in der unten angefügten Pdf-Datei) angebracht werden. Je weiter die Brutsaison fortgeschritten ist, desto schwieriger sind Rückbauten von Nestern rechtlich umsetzbar. Deshalb müssen Maßnahmen rechtzeitig vor möglichen Brutversuchen ergriffen werden. Gemeindeverwaltungen und die untere Naturschutzbehörde bieten hierzu beratende Unterstützung an. Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit Brut kommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung nach Ende der Brutsaison in Betracht kommen. Allerdings wird das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts dann zunehmend schwieriger und muss mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden.
Ihre Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Günzburg