Schöffenwahl 2023 - Jetzt als Schöffe bewerben!
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Schöffenwahl statt. Die Stadt Krumbach ist aufgefordert dem Amtsgericht Günzburg acht Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Krumbach wohnhaft sind und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis spätestens zum 31. März 2023 schriftlich an die
Stadt Krumbach (Schwaben)
Nattenhauser Straße 5
86381 Krumbach (Schwaben)
richten oder persönlich im Rathaus, Zimmer 109, I. Stock, abgeben.
Das einheitliche Bewerbungsformular, welches für die Bewerbung verpflichtend ist, finden Sie weiter unten auf dieser Seite oder unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.
Die Wahl der Schöffen erfolgt durch einen unabhängigen Wahlausschuss. Sollten Sie bis Ende dieses Jahres keine Benachrichtigung von Ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie nicht gewählt worden sind.
Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie auch unter https://schoeffenwahl2023.de/.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Telefon 08282/902-34; E-Mail: geschaeftsleitung@stadt.krumbach.de).