Mitteilung der Stadt Krumbach vom 13.01.2025
Jährliche Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten im Zusammenhang mit Wahlen, Ehe- und Altersjubiläen, an Adressbuchverlage, an das Bundesamt für Wehrpflicht sowie an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Bekanntmachung der Stadt Krumbach (Schwaben) vom 13.01.2024
Die Bekanntmachung wurde in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Foyer des Rathauses der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), vor dem Bürgerbüro im Erdgeschoss, eingesehen werden sowie den Amtstafeln entnommen werden. Die Bekanntmachung ist auch im Internet unter „www.krumbach.de/bekanntmachungen“ einsehbar.
Für die Eintragung der Übermittlungssperre können Sie den Onlinevorgang unter www.krumbach.de nutzen. Beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro zur Eintragung der Sperre ein Termin notwendig ist.
Krumbach (Schwaben), den 13. Januar 2025
STADT KRUMBACH (SCHWABEN)
gez.
Hubert Fischer
Erster Bürgermeister